500 Jahre evangelische Kirchenmusik
Torgau | Wittenberg | 2024
Wir freuen uns über Ihr Interesse! Egal ob Kantorei, Oratorienchor, Jugendchor, Kammerchor, Gospelchor oder etwas ganz anderes: Seien Sie herzlich eingeladen, 2024 nach Torgau und Wittenberg zu reisen, um im Jubiläumsjahr des ersten evangelischen Chorbuches an den Ursprungsorten der evangelischen Kirchenmusik Gottesdienst und Konzert zu gestalten.
- Von Februar bis November 2024 stehen 10 Wochenenden zur Verfügung, an denen wir je einen Chor nach Torgau und Wittenberg einladen: 24.-25.2. | 9.-10.3. | 20.-21.4. | 11.-12. oder 19.-20.5. | 15.-16.6. | 6.-7.7. | 24.-25.8. | 14.-15.9. | 19.-20.10. | 16.-17.11.
- Welche Chöre wir auswählen, entscheiden wir nach regionaler und stilistischer Vielfalt, nach Qualitätskriterien und nach organisatorischen Gesichtspunkten.
- Ihr Chor sollte sich im weitesten Sinne zur Evangelischen Kirche zugehörig fühlen.
- Ihr Chor sollte in der Lage sein, ein eigenständiges Konzertprogramm von ca. 50-60 Minuten aufzuführen.
- Mindestens ein Werk sollte aus dem »Geistlichen Gesangbüchlein« von Johann Walter stammen oder einen Bezug dazu haben.
- Bewerbungsschluss ist am 30.6.2023.
- Die ausgewählten Chöre werden am 10.7.2023 benachrichtigt.
- Die ausgewählten Chöre erhalten einen Reisekostenzuschuss von 50% der Fahrt- und Unterkunftskosten, maximal 5.000 Euro je Chor. In besonderen Fällen (beispielsweise Jugendchöre) sind auch höhere Zuschüsse möglich.
- Bei Bedarf können wir über unseren Reiseagentur-Partner gern Unterstützung bei der Reiseplanung anbieten.
- Bei Fragen schreiben Sie gern an Christiane Bräutigam <jowa-kantorei[at]evkirchetorgau.de>.
Datenschutz & Rechtliches: Ihre Eingaben werden werden sicher in der Microsoft-365-Infrastruktur der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland gespeichert und nur für die Zwecke von fides cantat verwendet. Nach Abschluss des Projekts werden sie gelöscht. Die Auswahl der Chöre wird nach Ende der Bewerbungsfrist nach den genannten Kriterien vorgenommen. Ein rechtlicher Anspruch auf Auswahl besteht in keinem Fall. Der Reisekostenzuschuss wird nach Abschluss des Projekts gegen Vorlage der Ausgabenbelege ausgezahlt. In begründeten Fällen ist auch ein Vorschuss möglich.